Starterkit

Hier findest du alle wichtigen Informationen, die dir beim Start deiner Musikkarriere helfen können. Klick dich gerne durch folgende Kategorien und melde dich sonst direkt bei uns unter info@popofficebremen.de.

Existenzgründung, Steuern und Rechnungsstellung

Wenn die Tätigkeit nicht als Hobby oder Liebhaberei, sondern zur Erzielung von Gewinn (auch nebenberuflich) ausgeübt wird, muss sie dem Finanzamt gemeldet werden.

Mit dem Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung wird eine selbstständige Tätigkeit gemeldet und danach vom Finanzamt eine Steuernummer zugeteilt. Einige grundlegende Informationen finden sich in der kostenlosen Broschüre „Alles, nur kein Unternehmer? – Tipps für Gründerinnen, Gründer und Selbständige in der Kultur- und Kreativwirtschaft“ der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung. Helfen kann außerdem das ausführliche Starterkit für den Schritt in die Selbständigkeit des Verbands Pro Musik.

Selbstständige werden entweder als Freiberufler oder Gewerbetreibende klassifiziert. Die meisten Kultur- und Kreativberufe gehören in der Regel zu den freien Berufen, wie zum Beispiel Musiker:innen. Freiberuflich bedeutet, dass auf dein Einkommen keine Gewerbesteuer anfällt. Wenn dein erwirtschaftetes Einkommen als Freiberufler den sogenannten Grundfreibetrag von jährlich 12.096 Euro übersteigt, wird für die darüber liegende Summe deiner freiberuflichen Tätigkeit Einkommenssteuer fällig.

Ein Gewerbe meldest du an, wenn zum Beispiel selbst auch Tonträger verkauft werden, ein Label gegründet wird oder eigene Konzerte veranstaltet werden. Wird deine Tätigkeit als Gewerbe eingestuft, musst du eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Die Gewerbesteuer fällt an erst wenn dein Gewerbeertrag mehr als 24.500 Euro beträgt, und wird zum größten Teil auf die Einkommensteuer angerechnet (§35 Abs. 1 Satz 1 EstG). Mehr Informationen findest du hier.

Eine Band, die aus mehreren selbstständigen Personen besteht, kann eine eigene Rechtsform gründen. Die gewöhnlichste Rechtsform ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Mehr Infos und eine Vorlage für einen GbR-Vertrag findest du hier. Die Gewerbesteuer wird dann von der Personengesellschaft geschuldet und trotzdem auf die Einkommensteuer eines jeden Gesellschafters angerechnet.

Das hängt von vielen Faktoren ab. Einkommensteuer wird unabhängig von der Art der Tätigkeiten auf alle Gewinne aus selbständigen Tätigkeiten erhoben. Wichtig: Bei gemischten Tätigkeiten (z.B. Selbstständigkeit und Anstellung) werden alle Einkünfte zusammengerechnet, um den Steuersatz für die selbstständige Tätigkeit zu ermitteln. Selbstständige müssen eine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben. Wie viel Einkommensteuer gezahlt werden muss, kann vom Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen grob berechnet werden.

Eine Präsentation der Steuerberaterin Mariya Staykova, die sie auf einem unserer POPup MEETups zum Thema gehalten hat, findet ihr hier. Und Steuertipps für Künstler:innen sind zudem in dieser Broschüre zusammen gefasst.

Hier kommt es darauf an, ob du als Selbständige:r (oder als GbR) umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht. Ist der geschätzte Gesamtumsatz aus allen selbstständigen Tätigkeiten unter 25.000 Euro (bis 2024: 22.000), kannst du dich als „Kleinunternehmer:in“ klassifizieren und Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausweisen. Mehr Informationen zur Kleinunternehmerregelung gibt es hier. Bist du umsatzsteuerpflichtig, musst du je nach Art der Leistung oder Ware, Umsatzsteuer in deinen Rechnungen ausweisen. Der allgemeine Steuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte 7 %. Für Musiker:innen fällt in der Regel der ermäßigte Steuersatz bei Auftrittsgagen und Urheberrechtszahlungen an. Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, hast du den Vorteil, dass du selbst gezahlte Umsatzsteuer auf Betriebsausgaben vom Finanzamt zurückfordern kannst.

Eine Rechnungsvorlage für freiberufliche Musiker:innen, die keine Umsatzsteuer ausweisen müssen und unter dem Gesamtumsatz von 25.000 Euro pro Jahr arbeiten, haben wir eine Rechnungsvorlage erstellt, du findest sie hier. Für Musiker:innen, die umsatzsteuerpflichtig sind, gibt es hier die entsprechende Rechnungsvorlage.

Finanzierung und Förderung

Abgesehen vom POP Office können sich Musiker:innen mit Wohnsitz in Bremen bei den Förderprogrammen des Senators für Kultur bewerben. Einen Überblick über aktuelle Ausschreibungen findet ihr auf unserer Termine-Seite. Einen umfangreichen Überblick über Fördermöglichkeiten bietet zudem der Landesmusikrat Bremen. In Bremerhaven gibt es das Kulturamt, an das ihr euch wenden könnt.

Auf Bundesebene fördern die Initiative Musik, der Musikfonds, der Bundesverband Popularmusik (BV Pop) sowie das Goethe Institut. Zudem gibt es Stiftungen, die Bands und Solo-Künstler:innen unterstützen. Die Wacken Foundation richtet sich an Musiker:innen aus der Hard Rock und Heavy Metal Szene, die Jütting Stiftung vergibt Stipendien an deutsche und polnische Nachwuchskünstler:innen im Bereich Popularmuisik und die Udo Lindenberg Stiftung verleiht einen mit 5.000 Euro dotierte Panikpreis – hierfür müssen allerding eure Texte auf oder überwiegend auf Deutsch sein.

Generell sind verschiedene Varianten zu unterscheiden, wie ein Auftrittshonorar gezahlt wird. Spenden „auf Hut“ gehen in der Regel zu 100 Prozent an die auftretenden Künstler:innen. Bei einer prozentualen Beteiligung an den Eintrittsgeldern sind 50–70 % für die Musiker:innen üblich. Wird ein Auftrittsort gemietet, müssen von den Veranstalter:innen nicht nur die Mietkosten, sondern auch Abgaben wie GEMA und KSA, gegebenenfalls Umsatzsteuer auf die Ticketverkäufe und andere Kosten getragen werden. Oft ist es in diesem Falle normal, dass den Musiker:innen je nach Bekanntheitsgrad und Kapazität des Auftrittsorts eine garantierte Festgage angeboten wird. Nach dem „break even“, wenn die Eintrittsgelder alle Kosten gedeckt haben, können Musiker:innen am Gewinn prozentual beteiligt werden. Bei öffentlich geförderten Veranstaltungen richtet sich das Honorar oft nach dem Bekanntheitsgrad.

Allgemeine Richtlinien sind in den Empfehlungen über Mindestgagen der Union deutscher Jazzmusiker:innen zu finden. Helfen kann auch der „Gagenkompass“ von Pro Musik, der sich aus Daten von verschiedenen Quellen, darunter Umfragen und Erfahrungen von Branchenexpert:innen und  erfahrenen Musikschaffenden speist.

Proberäume und Studios

Eine Übersicht von Orten zum Proben und Auftreten in Bremen und Bremerhaven findet ihr in diesem Online-Tool, das der Landesmusikrat Bremen erstellt hat.

In Bremen vermieten zum Beispiel die Musikszene Bremen oder der Güterbahnhof Bremen Probenräume.

In Bremen Vegesack gibt es zum Beispiel das Studio Nord, das in den 1960er, als eines der ersten privaten Tonstudios Deutschlands, gegründet worden ist. Außerdem gibt es das Harbor Inn Studios Bremen, Krumme Klänge, Herzblut Recordings oder Sunsetter Studio. Weitere Tonstudios findet ihr unter anderem auch über das Räume-Online-Tool des Landesmusikrats.

Wenn ihr euch für die Themen Mastering, Mixing, Producing und Recording interessiert, helfen euch unsere Expert:innen in unserem Beratungspool gerne weiter.

Die Anzahl der Musik-Labels in Bremen ist eher gering. Es gibt zum Beispiel das Fuego Label oder das Weser Label, einige Jazz-Labels und Labels, die von Musiker:innen selbst gegründet worden sind. Das sind zum Beispiel Am Apparat, Erotic Toy Records, Fettherz oder das Latenz Label – Die Liste lässt sich noch weiter fortführen.

Ihr wollt selbst ein Label gründen? Basiswissen bieten die Checkliste zur Labelgründung des VUT.

Künstlersozialkasse und Versicherungen

Die Künstlersozialkasse (KSK) sorgt dafür, dass selbständige Künstler:innen und Publizist:innen einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer:innen. Sie ist selbst keine Krankenversicherung, sondern sie koordiniert die Beitragsabführung für ihre Mitglieder zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung.

Für Musikschaffende, die eine selbstständige künstlerische Tätigkeit erwerbsmäßig ausüben und daraus den Großteil ihres Einkommens erzielen, lohnt sich die „Mitgliedschaft“ immer, denn die KSK bezuschusst die Beiträge, so dass über die KSK-Versicherte nur die Hälfte zahlen müssen.

Weitere Informationen findet ihr auf der Webseite der KSK.

Der Zuschuss, von dem über die KSK-Versicherte profitieren, wird zu 20 % von der Bundesregierung finanziert, und zu 30 % durch Sozialabgaben von Unternehmen, die Kunst und Publizistik verwerten. Diese Sozialabgabe wird “Künstlersozialabgabe” (KSA) genannt. Sie ist ein Prozentsatz, der auf alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler:innen und Publizist:innen gezahlten Entgelte (wie zum Beispiel Auftrittsgagen oder Honorare für Poster-Design) an die KSK gezahlt werden muss. Dabei ist es egal, ob die selbstständige Person, an die ein Entgelt gezahlt wird, über die KSK versichert ist oder nicht. Da der Geltungsbereich das Territorium der BRD ist, fällt die KSA also auch dann an, wenn Entgelte an im Ausland lebende selbstständige Künstler:innen gezahlt werden, die temporär in Deutschland tätig sind. KSA muss auch gezahlt werden, wenn ein „Bandleader“ Honorare an Musiker:innen auszahlt.

Fragen? Über unseren Beratungspool helfen dir unsere Expert:innen gerne weiter.

Neben Sachversicherungen wie Haftpflichtversicherungen für Proberäume oder Musikinstrumenten-Versicherungen sind für Musikschaffende auch Personenversicherungen wie Versicherungen bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sowie Unfallversicherungen wichtig.

GEMA und GVL

Beide sind sogenannte Verwertungsgesellschaften.

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) kümmert sich um die Rechte ihrer Mitglieder (Komponist:innen, Textdichter:innen und Musikverlage). Sie nimmt die auf sie übertragenen Urheberrechte wahr und stellt sie Musiknutzer:innen gegen eine Gebühr (Vergütung) zur Verfügung. Hier gibt’s ein 2-Minuten-Erklärungsvideo.

Die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH) ist für die sogenannte „Zweitverwertung“ zuständig, sie sammelt also Gebühren für die Interpret:innen oder ausführenden Künstler:innen ein, wenn ein Musikstück zum Beispiel im Fernsehen oder Radio zu hören ist. Auch die GVL hat ein Erklärungsvideo bereitgestellt.

Wenn du ein Lied also sowohl selber geschrieben hast und auch selber aufführst, stehen dir von beiden Verwertungsgesellschaften Zahlungen zu.

Noch Fragen? Lass’ dich am besten von unseren Expert:innen günstig beraten!

Auf der Seite der GEMA gibt es einen Rechner, der dir bei der Entscheidung helfen soll, ob sich eine Mitgliedschaft lohnt, den findet ihr hier.

Die Höhe deiner GEMA-Einnahmen hängt von der individuellen Nutzung ab und kann stark variieren. Es spielt unter anderem eine Rolle, wie viele Rechteinhaber:innen am Werk beteiligt sind. Im Starterkit von Pro Musik findet ihr einige Beispielrechnungen.

Wenn du bei der GEMA oder GVL Mitglied bist, ist nicht Kümmern keine Option. Es gibt einige Punkte, die du wissen solltest, um kein Geld liegen zu lassen: Die Datenbank muss regelmäßig gepflegt werden. Bei der GEMA ergibt ein Datencheck zweimal jährlich Sinn, um Einnahmelücken aufzudecken. Die Songs korrekt einzutragen, zählt zu den wichtigsten Dingen – wisse genau, auf was bei Meldungen zu achten ist. Prüfe unbedingt deine Abrechnungen und fordere eventuell fehlende Einnahmen nach und kenne alle Fristen.

Psychische Gesundheit

Wir empfehlen eine Beratungsstunde bei unseren Expert:innen von der MiM – Mental Health in Music. Die MIM wurde Anfang 2020 von den Psycholog:innen und Musiker:innen Anne Löhr, Franziska Lauter und Michael Wecker gegründet, um zur Sichtbarkeit, Zugänglichkeit und damit zur Aufklärung rund um das Thema Mental Health in der Musikbranche beizutragen.

Der Beratungspool des Verbandes, der mittlerweile fünf Psycholog:innen und psychologische Psychotherapeut:innen umfasst, bietet in Förderkooperation niedrigschwellig psychologische Beratung und Coaching speziell für Musikschaffende und Akteur:innen der Branche an. Hier geht es zu unserem Angebot im Beratungspool.

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