Termine

01/03
1.3.25
–31.3.25

Musikfonds / Großes Förderprogramm / Förderrunde 2025-01

Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 3.001 und max. 50.000 Euro können ab dem Jahr 2025 zu zwei festgelegten Fristen im Jahr eingereicht werden. Gefördert werden unter anderem künstlerische Honorare, weitere projektbezogene Personalkosten, Veranstaltungs- und Produktionskosten oder Reise- und Übernachtungskosten. Die Förderung setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben voraus.

14/03
14.3.25
–31.3.25

Eingeschleust III / Bewerbung Showcase Breminale

Auch dieses Jahr schleust das POP Office Bremen wieder fünf Bremer und Bremerhavener Acts auf die Breminale ein. Und ihr könnt euch ab dem 14.3.25 bis zum 31.3.25 (00 Uhr) auf einen der zwei ausgeschriebenen Slots am Eröffnungsabend bewerben!

19/03
19.3.25
–9.4.25

Initiative Musik / Künstler:innenförderung / Antragsphase / 69. Förderrunde

Die Künstler:innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler:innen und Bands und Autor:innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour.

21/03
21.3.25
–20.4.25

Antragsphase LIVEfonds 2025

Deine Live-Termine für dieses Jahr stehen fest, aber die Kosten für Anfahrten, Equipment und Übernachtung sind eine echte Herausforderung? Das POP Office Bremen fördert dich, damit dir am Ende noch etwas von deiner Gage übrig bleibt! Der LIVEfonds unterstützt Musikschaffende mit Wohnsitz im Land Bremen dabei, ihre Auftritte außerhalb von Bremen zu realisieren.

01/05
1.5.25
–30.5.25

Musikfonds / Kleines Förderprogramm / Förderrunde 2025-02

Das kleine Förderprogramm des Musikfonds legt den Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen. Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden. Gefördert werden unter anderem künstlerische Honorare, weitere projektbezogene Personalkosten, Veranstaltungs- und Produktionskosten oder Reise- und Übernachtungskosten.

01/06
1.6.25
–20.6.25

Junge Szene und Subkultur / 3. Tranche 2025

Vom 1.6.2025 bis zum 20.6.2025 (24 Uhr) nimmt der Senator für Kultur wieder Anträge für das Förderprogramm Junge Szene und Subkultur entgegen. Gefördert werden nicht kommerzielle, künstlerische und kulturelle Projekte - in folgenden Bereichen: Bildende Kunst, Bildende Kunst (Performance), Film und Medien, Frauenkultur, interkulturelle Kulturarbeit, Kulturaustausch / Städtepartnerschaft, Kulturpädagogik, Literatur, Musik, Performance (Darstellende Künste), Queerkultur, Stadtkultur, Tanz, Theater und interdisziplinäre Projekte. Für Musiker:innen interessant: Auch Releases könnt ihr euch hierüber fördern lassen.

18/06
18.6.25
–9.7.25

Initiative Musik / Künstler:innenförderung / Antragsphase / 70. Förderrunde

Die Künstler:innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler:innen und Bands und Autor:innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour.

01/08
1.8.25
–29.8.25

Musikfonds / Kleines Förderprogramm / Förderrunde 2025-03

Das kleine Förderprogramm des Musikfonds legt den Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen. Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden. Gefördert werden unter anderem künstlerische Honorare, weitere projektbezogene Personalkosten, Veranstaltungs- und Produktionskosten oder Reise- und Übernachtungskosten.

01/09
1.9.25
–30.9.25

Musikfonds / Großes Förderprogramm / Förderrunde 2025-02

Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 3.001 und max. 50.000 Euro können ab dem Jahr 2025 zu zwei festgelegten Fristen im Jahr eingereicht werden. Gefördert werden unter anderem künstlerische Honorare, weitere projektbezogene Personalkosten, Veranstaltungs- und Produktionskosten oder Reise- und Übernachtungskosten. Die Förderung setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben voraus.

17/09
17.9.25
–8.10.25

Initiative Musik / Künstler:innenförderung / Antragsphase / 71. Förderrunde

Die Künstler:innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler:innen und Bands und Autor:innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour.

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