FAQ - Häufige Fragen rund um Musikförderung
Wenn wir von Popmusik oder Popularmusik oder „populärer Musik“ sprechen, reden wir dabei stets von Musik, die nicht eindeutig den Sparten der klassischen und Neuen Musik oder dem Jazz zugeordnet werden. Das heißt, Popmusik kann sehr viel sein! Also egal ob Pop, Rock, Indie, Country, Punk, Metal, Hip Hop, R&B, Funk, Soul, Ambient, House, Techno, Reggae, Blues oder wie die Genres nicht alle heißen – das POP Office Bremen ist für dich und deine Musik da!
Als POP Office Bremen supporten wir alle Musikschaffenden über Bands, Solo-Artists, DJs, Produzent:innen und Labels aus Bremen und Bremerhaven, die in der Popularmusik tätig sind. Wir freuen uns, dich zu hören!
Unsere Förderung baut auf drei Säulen auf: Finanzierung, Netzwerk und Fortbildung/Wissen. Wir sind davon überzeugt, dass durch diese drei sich ergänzenden Komponenten wirksame und nachhaltige Förderung am besten gelingen kann. Für einen effektiven Wirkungsgrad von Förderung sind neben der monetären Ebene, ein fluider Wissenstransfer und eine gute Vernetzung entscheidend, da die wenigsten Musiker:innen – insbesondere Newcomer:innen und Semi-Profis – weder über Label-Verträge noch über ein Management verfügen. Ob es um Buchhaltung, Marketing, Logistik oder Mixing und Mastering geht, bisher waren diese Musiker:innen in Bremen auf sich selbst gestellt. Auch dieser potenziellen Überforderung – und den daraus entstehenden Fehlentscheidungen – möchte das POP Office Bremen mit einem niedrigschwelligen und unbürokratischen Angebot entgegenwirken, damit eure Musik wieder an erster Stelle stehen kann.
Unser Team ermittelt aktiv Potenziale und Fehlbedarfe im Bundesland, steht euch aber auch jederzeit als Anlaufstelle für eure Bedürfnisse und Ideen offen. Denn gelungene Förderung funktioniert kompetenzübergreifend, zielgerichtet, bedürfnisorientiert, niedrigschwellig und eben partizipativ.
Abgesehen vom POP Office können sich Musiker:innen mit Wohnsitz in Bremen bei den Förderprogrammen des Senators für Kultur bewerben. Einen Überblick findet ihr hier. Auf Bundesebene fördern die Initiative Musik, der Musikfonds sowie der Bundesverband Popularmusik (BV Pop). Einen umfangreichen Überblick über Fördermöglichkeiten bietet zudem der Landesmusikrat Bremen.
Die Künstlersozialkasse (KSK) sorgt dafür, dass selbständige Künstler:innen und Publizist:innen einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer:innen. Sie ist selbst keine Krankenversicherung, sondern sie koordiniert die Beitragsabführung für ihre Mitglieder zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Für Musikschaffende, die eine selbstständige künstlerische Tätigkeit erwerbsmäßig ausüben und daraus den Großteil ihres Einkommens erzielen, lohnt sich die “Mitgliedschaft” immer, denn die KSK bezuschusst die Beiträge, so dass über die KSK Versicherte nur die Hälfte zahlen müssen. Weitere Informationen findet ihr auf der Webseite der KSK.
Der Zuschuss, von dem über die KSK Versicherte profitieren, wird zu 20 % von der Bundesregierung finanziert, und zu 30 % durch Sozialabgaben von Unternehmen, die Kunst und Publizistik verwerten. Diese Sozialabgabe wird “Künstlersozialabgabe” (KSA) genannt. Sie ist ein Prozentsatz, der auf alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler:innen und Publizist:innen gezahlten Entgelte (wie zum Beispiel Auftrittsgagen oder Honorare für Poster-Design) an die KSK gezahlt werden muss. Dabei ist es egal, ob die selbstständige Person, an die ein Entgelt gezahlt wird, über die KSK versichert ist oder nicht. Da der Geltungsbereich das Territorium der BRD ist, fällt die KSA also auch dann an, wenn Entgelte an im Ausland lebende selbstständige Künstler:innen gezahlt werden, die temporär in Deutschland tätig sind. KSA muss auch gezahlt werden, wenn ein “Bandleader” Honorare an Musiker:innen auszahlt. Fragen? Über unseren Beratungspool helfen dir unsere Expert:innen gerne weiter.
Beide sind sogenannte Verwertungsgesellschaften. Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) kümmert sich um die Rechte ihrer Mitglieder (Komponist:innen, Textdichter:innen und Musikverlage). Sie nimmt die auf sie übertragenen Urheberrechte wahr und stellt sie Musiknutzer:innen gegen eine Gebühr (Vergütung) zur Verfügung. Hier gibt’s ein 2-Minuten-Erklärungsvideo. Die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH) ist für die sogenannte “Zweitverwertung” zuständig, sie sammelt also Gebühren für die Interpret:innen oder ausführenden Künstler:innen ein, wenn ein Musikstück zum Beispiel im Fernsehen oder Radio zu hören ist. Auch die GVL hat ein Erklärungsvideo bereitgestellt. Wenn du ein Lied also sowohl selber geschrieben hast und auch selber aufführst, stehen dir von beiden Verwertungsgesellschaften Zahlungen zu. Ob sich eine Mitgliedschaft lohnt, hängt von vielen Faktoren ab. Lass’ dich am besten von unseren Expert:innen günstig beraten!
Wenn die Tätigkeit nicht als Hobby oder Liebhaberei, sondern zur Erzielung von Gewinn (auch nebenberuflich) ausgeübt wird, muss sie dem Finanzamt gemeldet werden. Mit dem Ausfüllen des Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird eine selbstständige Tätigkeit gemeldet und danach vom Finanzamt eine Steuernummer zugeteilt. Einige grundlegende Informationen finden sich in der kostenlosen Broschüre “Alles, nur kein Unternehmer? – Tipps für Gründerinnen, Gründer und Selbständige in der Kultur- und Kreativwirtschaft” der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung. Helfen kann außerdem das ausführliche Starterkit für den Schritt in die Selbständigkeit vom Verband Pro Musik. Eine Präsentation von der Steuerberaterin Mariya Staykovo auf einem unserer POPup MEETups zum Thema findet ihr hier. Und Steuertipps für Künstler:innen sind zudem in dieser Broschüre zusammen gefasst. Noch Fragen? Wir bieten günstige Coachings zum Thema an.
Generell sind verschiedene Varianten zu unterscheiden, wie ein Auftrittshonorar gezahlt wird. Spenden “auf Hut” gehen in der Regel zu 100 Prozent an die auftretenden Künstler:innen. Bei einer prozentualen Beteiligung an den Eintrittsgeldern sind 50 – 70 Prozent für die Musiker:innen üblich. Wird ein Auftrittsort gemietet, müssen von den Veranstalter:innen nicht nur die Mietkosten, sondern auch Abgaben wie GEMA und KSA, gegebenenfalls Umsatzsteuer auf die Ticketverkäufe und andere Kosten getragen werden. Oft ist es in diesem Falle normal, dass den Musiker:innen je nach Bekanntheitsgrad und Kapazität des Auftrittsorts eine garantierte Festgage angeboten wird. Nach dem “break even”, wenn die Eintrittsgelder alle Kosten gedeckt haben, können Musiker:innen am Gewinn prozentual beteiligt werden. Bei öffentlich geförderten Veranstaltungen richtet sich das Honorar oft nach dem Bekanntheitsgrad; allgemeine Richtlinien sind in den Empfehlungen über Mindestgagen der Union deutscher Jazzmusiker:innen zu finden.
Einen Überblick über unsere Netzwerkpartner:innen haben wir hier zusammengestellt.
Eine Übersicht von Orten zum Proben und Auftreten in Bremen und Bremerhaven findet ihr in diesem Online-Tool, das der Landesmusikrat Bremen erstellt hat. Proberaumanbieter in Bremen sind zum Beispiel die Musikszene Bremen oder der Güterbahnhof Bremen.
Gefördert von der Initiative Musik und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien